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   VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09.DA (2)   

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VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09.DA (2) (https://dejure.org/2009,30620)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 09.04.2009 - 5 K 333/09.DA (2) (https://dejure.org/2009,30620)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 09. April 2009 - 5 K 333/09.DA (2) (https://dejure.org/2009,30620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 54 Abs 1 VwGO, § 88 VwGO, § 92 Abs 2 VwGO, § 92 Abs 3 VwGO, Art 19 Abs 4 GG
    Rücknahmefiktion bei Nichtbetreiben des Verfahrens trotz gerichtlicher Aufforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahmefiktion bei Nichtbetreiben des Verfahrens trotz gerichtlicher Aufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09
    Dem Unbemittelten, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinem Recht verletzt fühlt, wird dadurch die Anrufung der Gerichte nicht unbillig erschwert: er kann Prozesskostenhilfe beantragen und ist, wenn er diese erhält, von der Vorschusspflicht befreit (BVerfG, U. v. 12.1.1960 - 1 BvL 17/59 - NJW 1960, 667); wird die Prozesskostenhilfe ihm trotz gegebener "Armut" versagt, so setzt das voraus, dass das Gericht gegebenenfalls auf Grund einer eingehenden Prüfung seines Antrags festgestellt hat, dass dieser keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

    Es kann - entgegen der Ansicht des Klägers - nicht Sinn des Art. 19 Abs. 4 GG sein, Unbemittelten nutzloses Prozessieren auf Kosten der Allgemeinheit zu ermöglichen (so ausdrücklich BVerfG, U. v. 12.1.1960 - 1 BvL 17/59 - NJW 1960, 667).

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand "bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden" (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerfG, B. v. 17.3.1959 - 1 BvL 5/57.

    - BVerfGE 9, 194; B. v. 29.10.1975 - 2 BvR 630/73 - NJW 1976, 141).

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09
    Da die fingierte Klagerücknahme eine scharfe Sanktion darstellt, sind der Auslegung und Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt (BVerwG, B. v. 12.04.2001 - 8 B 2/01, NVwZ 2001, 918).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09
    - BVerfGE 9, 194; B. v. 29.10.1975 - 2 BvR 630/73 - NJW 1976, 141).
  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 19.5.1993 klargestellt, dass - der hier allenfalls betroffene - Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG den Rechtsweg nur "im Rahmen der jeweiligen einfach-gesetzlichen Prozessordnungen" gewährleistet (2 BvR 1972/92, NVwZ 1994, 62 zu § 33 AsylVfG).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1984 - A 12 S 999/83

    Asylrecht; Verfahrenserledigung; Aufforderung durch den Vorsitzenden

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09
    Die hier vorliegende Betreibensaufforderung genügt insbesondere den formellen Erfordernissen: Die Aufforderung braucht nämlich nicht in Form eines Beschlusses des Gerichts zu ergehen; eine Verfügung des Berichterstatters - wie sie hier gegeben ist - genügt, da es sich bei der Aufforderung um eine prozessleitende Maßnahme handelt (vgl. nur VGH Mannheim, B. v. 23.2.1984 - A 12 S 999/83 - DÖV 1985, 414).
  • VGH Bayern, 19.01.1999 - 1 C 97.1542
    Auszug aus VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09
    Als Rechtsbehelf steht dem Kläger daher nur ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zur Verfügung (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu etwa BayVGH, B. v. 19.1.1999 - Az. 1 C 97.1542, DVBl 1999, 993; OVG Saarland, B. v. 20.1.1999 - Az. 3 Y 1/99, NVwZ 1999, 897).
  • OVG Saarland, 20.01.1999 - 3 Y 1/99

    Klagerücknahmefiktion; Feststellender Beschluß; Beschwerdefähigkeit;

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09
    Als Rechtsbehelf steht dem Kläger daher nur ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zur Verfügung (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu etwa BayVGH, B. v. 19.1.1999 - Az. 1 C 97.1542, DVBl 1999, 993; OVG Saarland, B. v. 20.1.1999 - Az. 3 Y 1/99, NVwZ 1999, 897).
  • VG Darmstadt, 23.01.2009 - 5 K 2113/07
    Auszug aus VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09
    Mit Beschluss vom 23.1.2009 wurde das Verfahren eingestellt und dabei die Klage als zurückgenommen erklärt (Az. 5 K 2113/07 [3]).
  • VG Meiningen, 11.07.1995 - 2 K 556/94
    Auszug aus VG Darmstadt, 09.04.2009 - 5 K 333/09
    Für eine unnötige oder gar missbräuchliche Ausübung von Klage-bzw. Antragsmöglichkeiten brauchen die Gerichte nicht zur Verfügung zu stehen (vgl. Kopp, VwGO, 15. Auflage, vor § 40 Rn. 52, VG Meiningen, B. v. 11.7.1995 -2 K 556/94.Me. -NVwZ-RR 1996, 720).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2018 - L 21 R 955/16

    Fiktive Klagerücknahme

    Das SG hat insoweit Bezug genommen auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (VG) Darmstadt vom 09.04.2009 (Az.: 5 K 333/09) und des VG Hannover vom 29.07.2010 (Az.: 13 A 685/10).

    Der Senat hat bereits erhebliche Zweifel, ob die durch den erstinstanzlichen Gerichtsbescheid in Bezug genommene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (VG Darmstadt vom 09.04.2009 - 5 K 333/09, VG Hannover vom 29.07.2010 - 13 A 685/10) auf die Sozialgerichtsbarkeit übertragbar ist.

    Das VG Hannover (Urteil vom 29.07.2010 - 13 A 685/10) verweist ohne weitere Auseinandersetzung zur Sache auf das VG Darmstadt (Urteil vom 09.04.2009 - 5 K 333/09).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 10 SF 12/13
    Die Anforderung des Kostenvorschusses kann Gegenstand einer Betreibensaufforderung nach § 102 Abs. 2 SGG und einer damit verbundenen Fristsetzung sein (vgl. zu der entsprechenden Lage im Hinblick auf § 92 Abs. 2 VwGO: VG Darmstadt, Urteil vom 9. April 2009, Az.: 5 K 333/09.DA(2); VG Hannover, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 13 A 685/10, NVwZ-RR 2011, 176).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 10 SF 9/15
    Die Anforderung des Kostenvorschusses kann Gegenstand einer Betreibensaufforderung nach § 102 Abs. 2 SGG und einer damit verbundenen Fristsetzung sein (vgl. zu der entsprechenden Lage im Hinblick auf § 92 Abs. 2 VwGO: VG Darmstadt, Urteil vom 9. April 2009, Az.: 5 K 333/09.DA(2); VG Hannover, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 13 A 685/10, NVwZ-RR 2011, 176).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 10 SF 13/13
    Die Anforderung des Kostenvorschusses kann Gegenstand einer Betreibensaufforderung nach § 102 Abs. 2 SGG und einer damit verbundenen Fristsetzung sein (vgl. zu der entsprechenden Lage im Hinblick auf § 92 Abs. 2 VwGO: VG Darmstadt, Urteil vom 9. April 2009, Az.: 5 K 333/09.DA(2); VG Hannover, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 13 A 685/10, NVwZ-RR 2011, 176).
  • VG Potsdam, 22.02.2019 - 9 K 1214/16

    (Kein Anspruch auf Akteinsicht in ein polizeiliches Einsatzprotokolls, weil die

    Seine diesbezügliche Einlassung in der mündlichen Verhandlung, er sei der Auffassung, dass das Verfahren kostenfrei durchgeführt werden sollte, weil es aus seiner Sicht um die Klärung grundsätzlicher Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Akteneinsicht gehe, und sein Hinweis auf den Justizgewährleistungsanspruch, greifen jedenfalls nicht (vgl. hierzu VG Darmstadt, Urteil vom 9. April 2009 - 5 K 333/09.DA -, Juris Rn. 34, 39).
  • SG Düsseldorf, 21.09.2016 - S 45 R 873/16

    Beendigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahme i.R.d. Berechtigung zur

    Daneben ist die Betreibensaufforderung nach § 102 Abs. 2 SGG auch möglich, wenn ein Kläger dadurch nicht weiter am Verfahren mitwirkt, dass er den Gerichtskostenvorschuss nicht leistet (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 09.04.2009 - 5 K 333/09, VG Hannover, Beschluss v. 29.07.2010).
  • VG Hannover, 29.07.2010 - 13 A 685/10

    Betreibensaufforderung; Gerichtskostenvorschuss; Prozesskostenhilfeantrag;

    Die Betreibensaufforderung nach § 92 Abs. 2 VwGO ist auch möglich, wenn ein Kläger dadurch nicht weiter am Verfahren mitwirkt, dass er den Gerichtskostenvorschuss nicht leistet (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 09.04.2009 - 5 K 333/09.DA(2) -, zit. n. juris).
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